… und wieder wurden wir Bürger durch einen laut fauchenden startenden Learjet
aus Wi-Erbenheim aus dem Schlaf gerissen, dieses Mal am 13.09.2019 gegen
04:55 Uhr.
Wir befinden uns weder im Krieg noch ist Deutschland Besatzungszone; auch
für US-Militärs sollte als Gäste in diese Land ein Mindestmaß an Anstand und
Rücksichtnahme gelten!
Weiterhin möchte ich auf folgende Regelung im FluLärmG hinweisen:
Dort ergibt sich ausgehend vom Paragraphen 4 (1) 3. die gesetzliche
Verpflichtung zur Ausweisung von Lärmschutzzonen. Dort heißt es u.a.:
(1) „Ein Lärmschutzbereich ist für folgende Flugplätze festzusetzen:
(…)
3. militärische Flugplätze, die dem Betrieb von Flugzeugen mit
Strahltriebwerken zu dienen
bestimmt sind,“
(Quelle FluLärmG: www.gesetze-im-internet.de/flul_rmg/BJNR002820971.html )
Nach meinem Kenntnisstand ist dies für den Flugplatz Wi-Erbenheim seit
seinem Bestehen und insbesondere seit der genehmigten Stationierung von
Learjets mit Strahltriebwerken nicht geschehen.
Leben wir im rechtsfreien Raum?
Mit der erneuten Bitte um Überprüfung und Rückmeldung zur Notwendigkeit
dieser Flüge…